Antworten auf häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen rund um das Thema Investmentfonds? Wir haben Ihnen hier die häufigsten Fragen und die dazugehörigen Expertenantworten zusammengestellt. Wenn Sie auf Ihre Frage hier keine Antwort finden, helfen wir Ihnen gerne weiter – nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.
Fondspreise
Was versteht man unter dem Rücknahme- bzw. Ausgabepreis und wie wird der Fondspreis ermittelt?
Der Rücknahmepreis oder Anteilpreis ist der aktuelle Kurswert, zu dem die Kapitalanlagegesellschaft den Fondsanteil zurückkauft. Er wird börsentäglich von der jeweiligen Depotbank berechnet und ergibt sich aus der Summe sämtlicher Vermögenswerte des Fondsvermögens, geteilt durch die Anzahl der Anteilscheine im Umlauf. Der Ausgabepreis ist der aktuelle Kurswert des Fonds zuzüglich des Ausgabeaufschlages. Zusätzlich zu den Kursen der im Fonds vertretenen Wertpapiere, fließen auch die zeitanteiligen Dividenden- und Zinserträge sowie Zinsansprüche des Fonds in eine Fondspreisberechnung ein. Da Fondsanteile in der Regel nicht an der Börse gehandelt werden, entsteht der Rücknahmepreis nicht durch Angebot und Nachfrage, sondern wird an jedem Börsentag neu berechnet.
Wie und wo kann ich mich über die aktuellen HSSB-Fondspreise informieren?
Die HSSB-Fondspreise werden börsentäglich in verschiedenen Medien veröffentlicht. Unter www.ampegagerling.de im Internet, im Finanzteil großer Tages- und Wirtschaftszeitungen, z. B. F.A.Z., Handelsblatt, Die Welt, Börsen-Zeitung sowie über Videotext in ARD ab Seite 760 und in ZDF ab Seite 700.
Zu welcher Uhrzeit werden die Fondspreise auf der Ampegagerling-Fonds-Website aktualisiert?
Eine börsentägliche Preisberechnung erfolgt von montags bis freitags – ausgenommen an Wochenenden und Feiertagen. Die HSSB-Fondspreise werden am Folgetag für den vorangegangenen Börsentag ermittelt.
Beispiel: Der Fondspreis für den 16. Mai wird am 17. Mai zwischen ca. 13 und 14 Uhr berechnet. Die Veröffentlichung des Fondspreises per 16. Mai erfolgt auf der Website bis ca. 15 Uhr. Wenn der letzte Handelstag ein Freitag war, werden die Fondspreise am folgenden Montag ab 12 Uhr veröffentlicht.
Fondsfactsheets
Wie gelange ich zu den HSSB-Fonds Factsheets?
Wählen Sie auf unserer Website den Menüpunkt HSSB-Fonds und dann Preise und Porträts. In der Fondsliste können Sie auf den jeweiligen Fondsnamen klicken. Es öffnet sich dann eine HTML-Seite mit einem aktuellen Fondsfactsheet. Dieses Factsheet können sie ausdrucken oder als PDF-Datei abspeichern.
Ausschüttung/Theasaurierung
Was ist der Unterschied zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds?
Ausschüttende Fonds schütten die Erträge des Fonds, z. B. Dividenden und Zinsen oder auch realisierte Kursgewinne und realisierte Bezugsrechtserlöse, in der Regel jährlich an die Anleger aus. Der Anteilpreis des Investmentfonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung rechnerisch um den Ausschüttungsbetrag. Je nach depotführender Stelle und Vereinbarung, wird der Ausschüttungsbetrag für den Anleger automatisch in neue Fondsanteile angelegt. Bei thesaurierenden Fonds fließen die Erträge wieder zurück ins Fondsvermögen und werden zum Erwerb weiterer Vermögenswerte genutzt. Der Anteilspreis verändert sich dadurch nicht. Ob ein Fonds ausschüttet oder thesauriert, hängt von der Anlagepolitik ab und wird in den Fonds-Vertragsbedingungen bzw. im offiziellen Verkaufsprospekt jedes Fonds festgehalten.
Kosten von Fonds
Welche Kosten fallen bei Fondsanlagen an?
Beim Kauf von Fondsanteilen fallen je nach Fonds unterschiedlich hohe Kosten an. Die wichtigsten Kostengrößen sind der Ausgabeaufschlag und die fondsinterne Verwaltungsvergütung. Der Ausgabeaufschlag wird dem börsentäglich ermittelten Anteilwert (= Rücknahmepreis) des jeweiligen Fonds prozentual zugeschlagen. Er wird einmalig beim Kauf der Fondsanteile fällig (Einmalanlage) oder bei jedem regelmäßigen Fondskauf (Sparplan). Im Gegensatz zum Ausgabeaufschlag wird die Verwaltungsvergütung regelmäßig direkt aus dem Fondsvermögen entnommen. Diese Vergütung erhält die Kapitalanlagegesellschaft für die Verwaltung eines Fonds. Sie wird börsentäglich abgegrenzt und bereits in dem veröffentlichten Fondspreis berücksichtigt. Ähnlich ist es bei der Depotbankgebühr. Eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) darf gemäß Gesetz ein von ihr aufgelegtes Sondervermögen nicht selbst verwahren, sondern muss damit eine unabhängige Depotbank beauftragen. Dies soll sicherstellen, dass das Fondsvermögen vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist. Die Depotbank übernimmt die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen, prüft die von der KAG ermittelten börsentäglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise, führt die Ausschüttung an die Anteilinhaber durch und wickelt das Fondsvermögens bei Auflösung eines Fonds ab. Für diese Tätigkeiten erhebt die Depotbank eine Gebühr. Diese wird dem Anleger nicht direkt belastet, sondern aus dem Fondsvermögen bezahlt. Die Depotbank steht unter Aufsicht des zuständigen Bundesaufsichtsamtes.
Genaue Angaben über die aktuelle Höhe des Ausgabeaufschlages, der Verwaltungsvergütung und der Depotbankgebühr für die HSSB-Fonds entnehmen Sie bitte unseren Internetseiten unter Preise und Porträts. Genauere Informationen über die verschiedenen Kostenkomponenten sind außerdem im jeweiligen Verkaufsprospekt des Fonds enthalten.
Freistellungsauftrag
Was ist ein Freistellungsauftrag und wofür wird er benötigt?
Zins- und Dividendenerträge sind „Einkünfte aus Kapitalvermögen” und unterliegen damit der Einkommensteuer. Mit einem Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe wird der Steuerabzug auf alle anfallenden Zinserträge und inländische Dividenden vermieden. Damit der Sparerfreibetrag sofort bei Zufluss der Erträge und nicht erst bei der persönlichen Steuererklärung greifen kann, sollen Anleger der depotführenden Stelle (Bank, Investmentgesellschaft oder Fondsplattform) einen Freistellungsauftrag erteilen. So wird der Vorwegabzug der Zinsabschlagsteuer auf Kapitalerträge vermieden. Falls Anleger Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Stellen verwalten lassen, z. B. bei der Hausbank und bei einer Fondsplattform, benötigt jede der depotführenden Stellen einen Freistellungsauftrag. Alle Aufträge dürfen in ihrer Summe den maximalen Freibetrag nicht überschreiten.
Wie hoch sind die Freibeträge?
Seit Januar 2007 beträgt die Freibetragsgrenze für Alleinstehende 801 EUR und 1.602 EUR für Verheiratete – inklusive 51 EUR Werbungskostenpauschale.
Für individuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Sicherheit der Geldanlage
Was passiert mit meinen Fondsanteilen, sollte die Investmentgesellschaft insolvent werden?
Gegen die Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft ist das angelegte Kapital geschützt. Das bei der Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Das Sondervermögen muss von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft! Die Anteile bleiben im Besitz des Kunden, die Bank übernimmt lediglich die Verwaltung. Im Falle einer Insolvenz können Anleger bei der depotführenden Bank die Herausgabe ihrer Anteile fordern und auf ein anderes Konto übertragen lassen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitalanlagegesetz KAGG §6. Gegen Marktschwankungen und negativen Anteilpreisveränderungen ist der Anleger nicht vollkommen geschützt. Denn Investmentfonds investieren das angelegte Geld an Kapitalmärkten. Damit profitieren Anleger von den Chancen dieser Märkte, aber unterliegen auch den Schwankungen dieser Märkte und den damit verbundenen Risiken. Diese Risikojustierung für die Anlage kann der Anleger über die Art des Fonds oder über den passenden Anlagehorizont „steuern“.
Technik
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